VorlesenSeite druckenDruckenFeedback zu diesem Beitrag verschickenStraßenlärmschutz-Gemeindestraßen Straßenlärmschutz-Gemeindestraßen Die Zuständigkeit für Lärmschutz an Gemeindestraßen, liegt bei den Gemeinden. Suche Sie die Kontaktadresse Ihrer Gemeinde, über folgenden Link: >>Gemeindesuche<< War diese Information für Sie nützlich?Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).