Neue Förderungen: Vorrang für das Fahrrad im Alltag
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 7. Juli 2016 die neue Radverkehrsstrategie des Landes beschlossen. Im Mittelpunkt steht dabei ganz klar die Stärkung des Alltagsradverkehrs und die Steigerung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen. Erreicht werden soll dies vor allem durch die Erstellung von langfristigen, verbindlichen Radverkehrskonzepten und die Verdoppelung der Mittel für Maßnahmen zum Ausbau und zur Attraktivierung des Radverkehrs.
50% unserer Wege für den täglichen Bedarf sind kürzer als 5 km - das entspricht einer Fahrzeit mit dem Rad von ca. 20 min. Nahezu ¾ aller Wege sind kürzer als 10 km. Exakt hier setzt der steirische Verkehrslandesrat Anton Lang - zugleich auch für Umwelt, Klimaschutz und Sport zuständig - an: „Genau für diese Distanzen und in diesen Räumen ist das Rad ein optimales Verkehrsmittel, eine echte Alternative und wichtige Ergänzung zu anderen Mobilitätsformen. Radfahren ist schnell, Radfahren hält fit, Radfahren ist umweltfreundlich und Radfahren belebt unsere Stadt- und Ortszentren. Gerade in den regionalen Zentren der Steiermark gibt es ein hohes Radverkehrspotential. Dieses Potential wollen wir nun gemeinsam mit den steirischen Gemeinden noch besser aktivieren!"
Deshalb erfolgt nun der nächste Schritt in der Umsetzung der Radverkehrsstrategie: die Anpassung der Förderungen für den Radverkehr und der dazugehörigen Förderrichtlinien auf Grundlage der Zielsetzungen der Radverkehrsstrategie.
Neuer Fokus auf Radverkehrskonzepte, erstmals werden Kosten dafür gefördert
Die Verkehrsabteilung des Landes Steiermark hat aufbauend auf die Radverkehrsstrategie 2025 die Fördervoraussetzungen für den Radverkehr überarbeitet, um die Zielsetzungen der Strategie widerzuspiegeln und verstärkt Anreize für den Ausbau des Alltagsradverkehrs zu schaffen.
Bisher wurden vom Land Steiermark im Wesentlichen 50% der Kosten von Infrastrukturmaßnahmen übernommen. Nun werden auch Planungsleistungen und bewusstseinsbildende Maßnahmen gefördert. Zentrales Element ist aber die Erarbeitung von Radverkehrskonzepten. Das bedeutet neben dem Schaffen einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur mit möglichst direkten, sicheren und schnellen Verbindungen auch, dass Radverkehrsplanung umfassender gedacht werden muss - also nicht beim Lückenschluss für einen Radweg aufhört. Vielmehr geht es um eine Gesamtradnetzplanung, die auch über mehrere Jahre stufenweise umgesetzt werden kann. Entscheidend ist ein durchdachtes und unter Einbindung der regionalen Entscheidungsträgerinnen und -träger und insbesondere der Bevölkerung erarbeitetes Gesamtkonzept. Überlegungen dürfen auch nicht an den Gemeindegrenzen enden, sondern müssen vielmehr auf die zentralen Verkehrsbeziehungen in den Großräumen abstellen. Und mitzudenken sind immer auch begleitende bewusstseinsbildende Maßnahmen.
Alltagsradverkehr wird verstärkt unterstützt
Die Förderquoten wurden dahingehend angepasst, dass grundsätzlich zwischen Einzelmaßnahmen (ohne Radverkehrskonzept) und Maßnahmen basierend auf einem Radverkehrskonzept (Maßnahmenbündel) unterschieden wird. Höchstfördersätze sind in Abhängigkeit davon, ob ein mit der Abteilung 16 abgestimmtes Radverkehrskonzept vorliegt bspw. für Radverkehrskonzepte bis zu 100%, für Hauptradrouten bis zu 70%, für Nebenrouten bis zu 50%, für Radabstellanlagen bis zu 60% oder für Leitsysteme und bewusstseinsbildende Maßnahmen bis zu 60% möglich.
Die Förderrichtlinie tritt mit dem heutigen Beschluss durch die Steiermärkische Landesregierung in Kraft. Die Fördermittel wurden von Landesrat Anton Lang bereits von 2,5 Millionen Euro auf 5 Millionen Euro verdoppelt.
Attraktive Förder-Rahmenbedingungen für Gemeinden
„Es freut mich, dass bereits eine Vielzahl von Gemeinden die Idee der Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes aufgegriffen hat. Mit den neuen Förderrichtlinien setzen wir nun den nächsten Schritt und wollen Anreize zur Ausarbeitung von langfristigen, verbindlichen und strukturierten Radverkehrskonzepten erzeugen. Die Radverkehrsstrategie trägt nicht von ungefähr den Titel ‚Starker Antritt‘. Kein Projekt kommt von selbst ins Rollen - die Gemeinden sind daher gefordert, den ersten Schritt zu tun und im eigenen Interesse Ideen und Konzepte zu entwickeln. Mit den neuen Förderrichtlinien stellen wir als Land Steiermark nun sehr attraktive Rahmenbedingungen zur Verfügung. Und die Expertinnen und Experten der Verkehrsabteilung des Landes unterstützen selbstverständlich mit Fachwissen", so Landesrat Anton Lang.
Leitfaden „Förderungen für den Radverkehr"
Um noch mehr Gemeinden zu motivieren und die nunmehr beschlossenen neuen Fördermöglichkeiten an die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger „zu bringen", hat das Land Steiermark einen Leitfaden herausgegeben, der alles Wesentliche wie die Fördervoraussetzungen und den Ablauf der Förderabwicklung auf einen Blick darstellt. Der Leitfaden wird in den nächsten Wochen an alle steirischen Gemeinden übermittelt werden.
Ausführliche Details und Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zum Förderablauf finden sich im Leitfaden und in der Richtlinie unter www.radland.steiermark.at/foerderung
Stadtgemeinde Feldbach
Die Stadtgemeinde Feldbach ist die erste Pilotregion für die Erarbeitung und Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes. Das Konzept umfasst Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 3 Millionen Euro und wird über drei Jahre hinweg schrittweise umgesetzt. Die Präsentation erfolgte im November 2016, die Umsetzung läuft. Bgm. Ing. Josef Ober: „Mein Dank gilt LR Anton Lang, Land Steiermark, der erstmals die Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes fördert und die Umsetzung über mehrere Jahre ermöglicht. Dies bietet den Gemeinden Planungs-, Förder- und Umsetzungssicherheit."
Stadtgemeinde Trofaiach
Auch die Stadtgemeinde Trofaiach hat sich entschlossen, ein Radverkehrskonzept zu erarbeiten. Der Projektstart ist im Juni 2017 erfolgt. Derzeit werden mit einer Projektgruppe die Netzplanung, die Bewusstseinsbildung und die daraus resultierenden Maßnahmen erarbeitet. Die Ausarbeitung erfolgt in Kooperation zwischen Gemeinde und Abteilung 16 und sieht auch die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und lokaler Stakeholder vor. Bis März/April 2018 sollen finale Ergebnisse und Maßnahmen vorliegen, die dann, nach Vorliegen der bezugnehmenden Beschlüsse auch konsequent in den Folgejahren umgesetzt werden sollen. Bgm. Mario Abl: „Die Stadtgemeinde Trofaiach setzt den Mobilitätsschwerpunkt auf Radfahrer, Fußgänger und öffentlichen Verkehr. Da die Verkehrsflächen im Stadtgebiet zunehmend geringer und auch unsicherer werden, ist diese Fokussierung eine entscheidende Maßnahme für eine sichere, gesundheitsbewusste und zukunftsorientierte Stadt. Fahrrad-Abstellflächen in der Nähe der Anbindungen zum öffentlichen Verkehr oder der Verleih eines Lastenrades sind nur einige Aktionen, mit denen wir das Radfahren als gute Alternative zum PKW hervorstreichen. Gut durchdachte und mit Experten umgesetzte Radverkehrskonzepte samt attraktiver Routenführungen sollen unsere Stadt noch lebenswerter machen."
Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau
Landesbaudirektor DI Andreas Tropper: „Die gezielte Stärkung und Entwicklung des Radverkehrs, insbesondere in Siedlungsschwerpunkten und an ÖV-Korridoren, ist der Abteilung 16 Verkehr und Landeshochbau ein wichtiges Anliegen. Ein attraktives Radverkehrsangebot ist ein wesentlicher Baustein für einen zeitgemäßen Mobilitätsmix in unseren Städten und Gemeinden, wodurch besonders bei kurzen Wegstrecken Verlagerungspotentiale angesprochen werden. Mit den neuen Rahmenbedingungen und Förderleistungen für den Radverkehr bietet das Land Steiermark sowohl Gemeinden wie auch anderen Antragsberechtigten ein attraktives Angebot, die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrsangebotes aktiv anzugehen und umzusetzen."
18. Jänner 2018