P&R-Anlage mit Vorbildfunktion
02.12.2011
Flächige Park&Ride-Anlagen werden grundsätzlich zu maximal 50 % vom Verkehrsressort finanziert, die restlichen 50 % sind meist von der Standortgemeinde, in der die Anlage errichtet wird, aufzutreiben. Aufgrund der oftmals auch „leeren Gemeindekassen" scheitert die Umsetzung eventueller Plätze immer wieder an diesem 50 %-igen Gemeindeanteil.