Abrechnung-Auszahlung
Die bezahlten Rechnungen (Originalbeleg mit Zahlungsbestätigung) bzw. der Nachweis der Schadensbehebung [auf Gemeinde- und Privatstraßen und deren Brücken] sind dem Amtssachverständigen vorzulegen.
Nach Begutachtung und Abrechnung erfolgt die Auszahlung der Beihilfe über
- die FA18D - Interessetenbuchhaltung.