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Landesstraßenplanung

Straßenbauvorhaben stellen auf Grund ihrer Komplexität zufolge der fachbereichsübergreifenden Anforderungen eine besondere Herausforderung für die betroffenen Entscheidungsträger dar. Je transparenter der gesamte  Planungsprozess von der ersten Idee eines Straßenbauvorhabens bis zur Verkehrsfreigabe abläuft, desto eher werden die z.T. auch negativ betroffenen Bürger von der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme zu überzeugen sein.
Allgemein ist eine gestiegene Sensibilität mit dem Umgang der Umwelt bei der
Bevölkerung zu bemerken, welche sich letztendlich auch in den entsprechenden Gesetzen widerspiegelt. Im Mittelpunkt jeder Straßenplanung soll der Mensch
stehen, wobei die Interessen seiner Umwelt bestmöglich zu schützen sind.

Die Steirische Landesverwaltung, insbesondere die  Verkehrsabteilung, hat sich in der Vergangenheit den Herausforderungen gestellt und wird sich auch in Zukunft den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen haben.
Je nach Komplexität von Straßenbauprojekten sind verschiedene Projektorganisationen und Ablaufschemata zu entwickeln, sodass die von der Bevölkerung erwarteten Ziele und Bedürfnisse im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit verschiedener Dienststellen bestmöglich erfüllt werden. Dabei soll jedes Projektteammitglied sein Spezialwissen in den Gesamtprozess einbringen und damit ein Maximum an Zielerfüllung garantieren.

Informieren Sie sich weiter über:

>>Kommunikation u. Bürgerbeteilung
>>Gesamtverkehrsplanung (UVP)
>>Straßeninfrastruktur Bestand
 >>Grundeinlöse - Ablaufschema
>>Involvierte Behörden
>>Involvierte Fachdienststellen der Steiermärkischen Landesregierung
>>Gesetze
>>Dienstanweseisungen und. Richtlinien

Kommunikation - Bürgerbeteiligung

Geplante Vorhaben mit Auswirkungen auf die Umwelt führen zunehmend zu Konflikten, wobei sich die Befürworter und Gegner oft im krassen Gegensatz gegenüber stehen. Unterschiedliche Interessen von Verkehrsteilnehmern, Wirtschaftstreibenden, Umweltschützern und Politikern sollen bestmöglich in Einklang gebracht werden. Ziel einer bürgernahen Planung muss die optimale Einbindung der maßgebenden Interessensvertretungen über verschiedene Plattformen (Gemeindeforen, Runde Tische etc.) in einem möglichst frühen Projektstadium sein. Die Art der Bürgerbeteiligung, der Kommunikation und Information ist vom Einzelfall abhängig und vom zuständigen Projektleiter bei Projektbeginn festzulegen.

Gesamtverkehrsplanung (UVP) 

Ausgangspunkt von Straßenplanungen ist immer ein „Anlassfall":
Entweder der betrachtete Straßenabschnitt erfüllt die im Regionalen Verkehrskonzept (RVK) festgelegten Anforderungen nicht, oder für das gegenständliche Teilstück ist kein ausreichendes Maß an Verkehrssicherheit gegeben. Ein Mangel an Verkehrssicherheit lässt sich indirekt auch aus  Unfallstatistiken ableiten.
Nach erfolgter Überprüfung und Analyse der Anlageverhältnisse von Straßen (ÜAS) wird entschieden, ob Maßnahmen am Bestand zur gewünschten Beseitigung des Missstandes ausreichen oder ob ein Straßenneubau erfolgen soll.

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Straßeninfrastruktur - Bestand

Das sind alle Planungen die keine wesentlichen Abweichungen von der bestehenden Straßenachse vorsehen bzw. solche, die keine neuen Verkehrswege (z.B. im Sinne von Umfahrungsstraßen) über größere Längen schaffen. Aufgabe der Landesstraßenplanungen am Bestand ist die Verbesserung des vorhandenen Straßennetzes in Hinblick auf die Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs und die Realisierung der geforderten Betriebsgeschwindigkeiten. Die Festlegung der Betriebsgeschwindigkeiten - abhängig von der Kategorisierung der Straße - ergibt sich hauptsächlich aus den Regionalen Verkehrskonzepten (RVK).

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Involvierte Behörden

  1. Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich
     Behörde: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
  2. Stmk. Landes-Straßenverwaltungsgesetz
     Behörde: A16 Referat Verkehrsbehörde
  3. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
    Behörde:  BMVIT, A16 Referat Verkehrsbehörde
  4. Wasserrechtsgesetz (WRG)
    Behörde: FA13A - Umwelt- und Anlagenrecht
  5. Abfallwirtschaftsgesetz
    Behörde: FA13A - Umwelt- und Anlagenrecht
  6. Starkstromwegegesetz
    Behörde: FA13A - Umwelt- und Anlagenrecht
  7. Stmk. Raumordnungsgesetz
    Behörde: FA13B - Bau- und Raumordnung, Energieberatung
  8. Steiermärkische Naturschutzgesetz
    Behörde: FA13C, oder  Bezirkshauptmannschaft
  9. Bundesstraßengesetz
    Behörde:  BMVIT
  10. Straßenverkehrsordnung
     Behörde: Bezirkshauptmannschaft
  11. Eisenbahnenteignungsgesetz
     Behörde: A16 Referat Verkehrsbehörde
  12. Grundverkehrsgesetz
    Behörde: FA10A Agrarrecht und ländliche Entwicklung
  13. Zusammenlegungsgesetz
    Behörde: FA10A Agrarrecht und ländliche Entwicklung

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Involvierte Fachdienststellen des Landes

Außer den o.a. Landesbehörden sind im Planungsprozess noch folgende Fachdienststellen involviert:

  1. FA10C - Forstwesen
  2. Die jeweils betroffene  Baubezirksleitung
  3.  A7- Landes- und Gemeindeentwicklung
  4. FA17B - Technischer Amtssachverständigendienst
  5. FA17C - Technische Umweltkontrolle und Sicherheitswesen
  6. FA19A - Wasserwirtschaftliche Planung und Siedlungswasserwirtschaft
  7. FA19B - Schutzwasserwirtschaft und Bodenwasserhaushalt

    Weiters wird insbesondere in Verkehrssicherheitsfragen (Verkehrssicherheits -Audit) das  Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) beigezogen.
    Die relevanten GIS-Daten können über den  „Fachbereich Geoinformation (GIS)" der A7 Landes- u. Gemeindeentwicklung bezogen werden.

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Gesetze

Die aktuellen Fassungen der darunter aufgelisteten Gesetze finden Sie im  Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS), sowie auf der  Plattform Landesrecht der Steiermärkischen Landesverwaltung.

  1. Bundesvergabegesetz
  2. Bundesstraßen - Übertragungsgesetz
  3. Bundesstraßen - Übernahmegesetz
  4. Strategische Umweltprüfung (SUP) - Richtlinie (42/2001/EG)
  5. Bundesgesetz über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich
  6. Stmk. Landes-Straßenverwaltungsgesetz
  7. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
  8. Wasserrechtsgesetz (WRG)
  9. Abfallwirtschaftsgesetz
  10. Rohrleitungsgesetz
  11. Starkstromwegegesetz
  12. Stmk. Raumordnungsgesetz
  13. Denkmalschutzgesetz
  14. Steiermärkisches Naturschutzgesetz
  15. Bundesstraßen-Übertragungsgesetz
  16. Stmk. Bundesstraßen-Übernahmegesetz
  17. Bundesstraßengesetz
  18. Straßenverkehrsordnung
  19. Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
  20. Eisenbahnenteignungsgesetz
  21. Grundverkehrsgesetz
  22. Zusammenlegungsgesetz
  23. Stmk. Luftreinhaltegesetz
  24. Immissionsgesetz
  25. Altlastensanierungsgesetz
  26. Bundesabfallwirtschaftsgesetz

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Dienstanweisungen und Richtlinien

  1. Dienstanweisung zur Erarbeitung und Vorlage von Bundesstraßenprojekten (Projektierungsdienstanweisung), Fassung 2011, ausgegeben vom BMVIT
  2. Dienstanweisung - Lärmschutz an Bundesstraßen, Stand Dezember 1999, ausgegeben vom BMVIT
  3. Dienstanweisung Landschaftsplanung, ausgegeben vom BMVIT
  4.  Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS), Herausgegeben vom Forschungsverein für Straße und Verkehr
  5. Richtlinie für die Errichtung von Kreisverkehrsplätzen (D=26 bis 40m), herausgegeben vom Amt der Stmk. Landesregierung, 2003
  6.  Merkblatt "Kreisverkehre mit Betonfahrbahndecken", Österreichische Vereinigung für Beton- u. Bautechnik
  7. Lärmschutz an Straßen, Richtlinie, herausgegeben vom Amt der Stmk. Landesregierung, 2005
  8. Richtlinien für Detailprojektierungen an Landesstraßen, herausgegeben vom Amt der Stmk. Landesregierung, 2010
  9. Regelquerschnitte, Amt der Stmk. Landesregierung, Okt. 2009
  10. Plankopf Vorlage Straßenplanungen
    pdf - Format
    dwg - Format
  11. Kostenschätzung - Formularvorlage (Stand 2010)

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Kontakt

  • Abteilung 16 – Verkehr und Landeshochbau
  • +43(316) 877-2550
  • +43 (316) 877-5579
  • E-Mail
  • Stempfergasse 7
    8010 Graz
GIS-Geoinformation/Kartencenter

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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