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3,5 t-Beschränkung wird großteils ignoriert

„Ich kann nur an alle Lkw- aber auch Busfahrer appellieren, die Tonnagebeschränkung bei der Salzabrücke auf der B 320, Ennstal Straße, einzuhalten. Es ist einfach unverantwortlich, die aktuelle 3,5 Tonnen-Gewichtsbeschränkung, die aufgrund des desolaten Zustandes der Brücke unumgänglich ist, einfach zu ignorieren", schüttelt DI Robert Rast von der A16, Verkehr und Landeshochbau, nur noch den Kopf.
Zur Vorgeschichte: Seit Ende September wird an der Sanierung des Pfeilers der 60 Jahre alten und knapp 30 Meter langen Brücke bei St. Martin am Grimming gearbeitet. Die Sanierung des Tragwerks, der Widerlager und der Fahrbahn war dann für nächstes Jahr vorgesehen. Nach dem Abtrag der Flussbausteine am Pfeilerfuß und nach Beginn der Aushubarbeiten für die geplante Fundamentergänzung wurde jedoch festgestellt, dass das unter der Bachsohle liegende Betonfundament extrem geschädigt ist. Deshalb wurde aus Sicherheitsgründen die Tonnagebeschränkung verordnet. Projektleiter Ing. Karlheinz Lang von der A16: „Zur Sicherung des Brückenpfeilers werden nun um den Pfeiler Stahlbetonstreifenfundamente errichtet. Vo-raussichtlich bis zum Abschluss dieser Arbeiten, die bis Ende November vorgesehen sind, kann die Salzabrücke nur einstreifig in Brückenmitte von Pkw befahren werden. Denn durch den Schwerverkehr treten einerseits asymmetrische Lastspitzen auf, andererseits werden dynamische Stöße und Schwingungen am Tragwerk verursacht, die den Pfeiler im derzeitigen Zustand überlasten könnten."
Nachdem, wie oben erwähnt, das Fahrverbot jedoch großteils ignoriert wird, müssen nun zusätzlich beeidete Straßenaufsichtsorgane mit der Überwachung beauftragt werden. „Die Gefahr ist einfach zu groß", so Rast.
Die Verkehrsumleitung des Schwerverkehrs (Fahrzeuge über 3,5 t) zwischen Pruggern und Espang verläuft über das parallelführende Landesstraßennetz L 712 (Steinerstraße), L 734 (Öblanerstraße) und L 735 (Espangerstraße).
„Danach ist die Brücke bis zur eigentlichen Instandsetzung im Frühjahr 2016 wieder für den Regelverkehr uneingeschränkt befahrbar", schließt Lang.

13. Oktober 2015

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