Straßenlärmschutz-Bundesstraßen
(Autobahnen u. Schnellstraßen)
Bundesstraßen (A, S)
Geförderter Lärmschutz ist gemäß Bundesstraßengesetz 1971 an Bundesstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen) möglich. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs- Aktiengesellschaft).