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B 146: Zwei Brücken und Stützmauer werden saniert

Auf der B 146 werden heuer sowohl die Klausgrabenbrücke...© A16
...als auch die ÖBB-Stützmauer saniert.© A16

Die Kummer- und die Klausgrabenbrücke sowie die ÖBB-Stützmauer befinden sich auf der B146, Gesäuse Straße, zwischen dem Parkplatz „Ennstalerhütte" und dem Parkplatz „Wasserfallweg" (km 102,70 bis km 104,90) in der Gemeinde Admont. „Ab Montag, den 19. August, werden bis voraussichtlich Mitte November die ÖBB-Stützmauer und die Klausgrabenbrücke saniert, im nächsten Jahr folgt dann die Sanierung der Kummerbrücke. In Summe werden wir 1,5 Millionen Euro investieren", sagt Verkehrslandesrat Anton Lang.

Die stark verwitterte Betonstützmauer von km 102,909 bis km 102,992 zwischen der B 146 und der Eisenbahn wird abgetragen und an Ort und Stelle durch eine Stahlbetonstützmauer ersetzt.

Projektleiter Karlheinz Lang von der A16, Verkehr und Landeshochbau: „Aufgrund von Gleisarbeiten ist die ÖBB-Strecke zwischen Hieflau und Selzthal von 23. September bis 6. Oktober 2019 gesperrt und die Oberleitung während dieser Zeit stromfrei. Mit der ÖBB wurde daher vereinbart, dass diese Gleissperre für Abbruchs-, Aushub-, Hebe-, Schwenk-, Gerüstbau- und Erdungsarbeiten bestmöglich genutzt wird." Die endgültige Fertigstellung der neuen Stützmauer ist dann für Ende Oktober vorgesehen.

Bis voraussichtlich Mitte November wird zusätzlich zu einer umfassenden Sanierung das Tragwerk der knapp sechs Meter langen und 1934 (!) erbauten Klausgrabenbrücke bei km 103,233 verstärkt und verbreitert.

Und wenn der Winter nicht allzu lange „durchhält", soll dann mit Mitte März 2020 bis voraussichtlich Ende Juni die Sanierung der 59 Jahre alten und 130 Meter langen Kummerbrücke (km 104, 775) erfolgen.

„Aufgrund der besonderen Lage der beiden Brücken und der Stützmauer im Gesäuse mit Europaschutzgebiet, Natura 2000 und Naturschutzgebiet I wird bei der Bauausführung natürlich ein besonderes Augenmerk auf den Naturschutz gelegt werden", so Lang.

Bei allen Bauabschnitten kommt es zu wechselweisen Anhaltungen, sprich zu abschnittsweise halbseitigen Sperren.

16. August 2019

 

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