LKW-Fahrverbote auf B 114 und B 77
Endlich ist es soweit. Das seit Jahren von der Bevölkerung, den ansässigen BürgermeisterInnen, regionalen Abgeordneten und jüngst sogar von VertreterInnen der Wirtschaftskammer geforderte LKW-Fahrverbot auf der B 114 (Triebener Straße) und der B 77 (Gaberlstraße) soll nun bald Realität werden. Landesrat Anton Lang betont: „Seit meinem Amtsantritt als Verkehrslandesrat werde ich immer wieder mit Berichten zu Unfällen mit Schwerkraftfahrzeugen und dem dringenden Wunsch der Bevölkerung, seitens der Landesregierung Maßnahmen dagegen zu ergreifen, konfrontiert. Besonders in den Wintermonaten ergeben sich oft gefährliche Situationen. Mit den nun vorliegenden Verordnungen können wir die Verkehrssicherheit der Bevölkerung in den Bezirken Murtal, Liezen und Voitsberg deutlich erhöhen!"
Besonders die B114 ist bekannt dafür, dass sie gerne von „Mautflüchtlingen" genutzt wird. Landesrat Anton Lang: „Der Schwerverkehr stellt nicht nur durch Lärm und Abgase eine große Belastung für die Bevölkerung der Anrainer-Gemeinden dar, sondern ist auch für den Tourismus in der Region nicht förderlich. Neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Verordnung also auch dazu beitragen, mautvermeidende LKW an einer Durchfahrt zu hindern und sie dorthin zu verweisen, wo sie hingehören: nämlich auf die Autobahnen und Schnellstraßen!"
„In der kommenden Woche gehen die dementsprechenden Verordnungen für zwei Wochen in Begutachtung", so der Landesrat weiter. Bei der Verordnung zur B 114 handelt es ich um eine ganzjährige Tonnagebeschränkung für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht. Ausgenommen von dieser Verordnung soll lediglich der Ziel- und Quellverkehr der Gemeinden in nächster Nähe des Triebener Tauern sein. Das bereits bestehende generelle Fahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge in den Wintermonaten bleibt aufrecht.
Mit der Verordnung für die B 77 wird, wie es bei der B114 schon jetzt besteht, für die Zeit von 1. November bis 15. April eines jeden Jahres ein Winterfahrverbot für Sattelkraftfahrzeuge mit über 7,5 t Gesamtgewicht erlassen. Dieses Fahrverbot findet seine Ursache darin, dass Sattelkraftfahrzeuge besonders in den Wintermonaten aufgrund der ungünstigen Gewichtsverteilung, selbst bei angelegten Schneeketten, fallweise hängenbleiben und damit die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigt wird.
Beide Verordnungen müssen nach der Begutachtung von der Steiermärkischen Landesregierung beschlossen werden, um letztlich wirksam werden zu können.
Und der Verkehrslandesrat abschließend: „Wir wollen damit den Schwerverkehr auf das übergeordnete Straßennetz umleiten, nur so können wir eine Entlastung und eine Aufwertung der betroffenen Regionen erreichen. Außerdem sorgen wir damit für einen sicheren, flüssigen und qualitätsvollen Straßenverkehr im Sinne der Sicherheit und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor Ort."
20. September 2019