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18. März 2010
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Ausnahmegenehmigung WE-Fahrverbot
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An Wochenenden von Samstag 15:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr sowie an Feiertagen von 00:00 Uhr bis 22:00 Uhr ist das Fahren von LKW mit Anhänger grundsätzlich verboten. Ausnahmen von diesem Verbot kann die Behörde im bestimmten Fällen auf Antrag bewilligen.
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Straßenrechtliches Bewilligungsverfahren
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Entstehung einer öffentlichen Straße Es gibt verschiede mögliche Arten der Entstehung einer öffentlichen Straße: - Langjährige Übung zur Befriedigung eines dringenden Verkehrsbedürfnisses
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