Lärmschutz - Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet Selbstbau ?
Die Lärmschutzmaßnahme wird vom Land für Sie kostenfrei geplant, die Bauabwicklung inkl. aller Verfahren liegt beim Förderungswerber.
Wann ist eine Wand eine Lärmschutzwand?
Sie darf keine Öffnungen haben und muss dicht sein.
Sie muss den Schalldurchgang verhindern und eine ausreichende Schalldämmung (hohes Gewicht) aufweisen.
Wenn auf der gegenüberliegenden Seite Wohnhäuser stehen, darf sie den Schall nicht reflektieren und muss absorbierend sein.
Wie hoch muss eine Lärmschutzwand sein?
Wie lang muss eine Lärmschutzwand sein?
Sie muss entsprechend lang sein, um einen möglichst langen Abschnitt der Straßen abzudecken.
An welcher Stelle soll ich die Lärmschutzwand errichten?
Die Lärmschutzwand sollte möglichst nahe der Straße errichtet werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Wand möglichst nahe dem Punkt errichtet werden, wo eine Lärmabsenkung beabsichtig ist.
Welche Bewilligungen brauche ich?
Bis zu einer Höhe von 1,5m ist das Bauvorhaben "anzeigepflichtig". Ab einer Höhe von 1,5m ist das Bauvorhaben "bewilligungspflichtig". Zuständige Behörde ist die Gemeinde.
(lt. Landesstraßenverwaltungsgesetz §24/ <- 15m vom äußeren Rand des Straßengraben´s )
Weiters ist eine Ausnahmeregelung aus dem Bauverbotsbereich bei der zuständigen Baubezirksleitung einzuholen.
Sollte das Bauvorhaben im Landschafts- oder Naturschutzgebiet liegen, ist auch hier eine entsprechende Genehmigung einzuholen.