Lärmschutz- Wände
Die Errichtung eines Schallschirmes, wie z.B. Wand, Damm, etc.
Die Ausführung einer Lärmschutzwand hängt vorrangig davon ab, ob sie technisch bzw. wirtschaftlich in einem vertretbaren Rahmen zu realisieren ist. Da nicht nur das Wohnobjekt, sondern auch freie Flächen geschützt werden sollen, kommt diese Art des Lärmschutzes vorwiegend für Objekte mit Einfamilienhauscharakter zur Ausführung.
Planung:
Im Rahmen einer Erhebung der Ist-Lärmsituation (generelle Lärmuntersuchung) wird die Möglichkeit auf die Ausführung einer Lärmschutzmaßnahme geprüft und im Bedarfsfall eine detaillierte Planung der zu setzenden Maßnahmen (Detaillärmschutzuntersuchung) durchgeführt.
Die Lärmschutzmaßnahme wird so dimensioniert, dass eine möglichst große Anzahl von Gebäuden (Fensteröffnungen) und genutzten Freiräumen vom Verkehrslärm geschützt werden.
Die Kosten für diese Planungen werden vom Land Steiermark getragen.
Errichtung:
Für Siedlungen außerhalb des Ortsgebietes (50 km/h) erfolgt die Errichtung einer LS-Maßnahme im Regelfall durch die Landesstraßenverwaltung ohne Kostenbeteiligung Dritter. Aufgrund der Vielzahl von Förderwünschen ist jedoch bis zur Realisierung mit einer mehrjährigen Wartezeit zu rechnen.
Für Einzelobjekte (generell) und Siedlungen innerhalb des Ortsgebietes wird die Möglichkeit der Errichtung in Eigenregie gefördert.