Abrechnung-Auszahlung
Die bezahlten Rechnungen (Originalbeleg mit Zahlungsbestätigung) bzw. der Nachweis der Schadensbehebung [auf Gemeinde- und Privatstraßen und deren Brücken] sind dem Amtssachverständigen vorzulegen.
Nach Begutachtung und Abrechnung erfolgt die Auszahlung der Beihilfe über
- die FA18D - Interessetenbuchhaltung.

Theuermann Reinhard
| EMail: | reinhard.theuermann@stmk.gv.at | |
| Telefon: | +43 (316) 877-6852 | |
| Fax: | +43 (316) 877-3711 |





