Murbrücke Judenburg muss lastbeschränkt werden
Der Gesamtzustand der Murbrücke Judenburg an der B77, die im Jahr 1932 errichtet wurde und 196 Meter lang ist, wurde bei der letzten Brückenprüfung im Juni 2005 mit der Zustandsklasse 4, „mangelhafter Erhaltungszustand" bewertet. Dies bedeutete, dass innerhalb der nächsten drei Jahre eine Instandsetzung zu erfolgen hat. Nun wurde auf Basis dieser Bewertung eine Machbarkeitsstudie erstellt.
Verkehrslandesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder: "Das Ergebnis ist, dass die Kosten einer Sanierung mit 4,4 Millionen Euro deutlich über jenen eines Neubaus mit 2,6 Millionen Euro liegen. Im Zuge der Studie wurde uns vom Zivilingenieurbüro Kirsch-Muschitsch&Partner aber dringend empfohlen, eine Lastbeschränkungen zu erlassen. Daher die heutige Sperre, die eine reine Sicherheitsmaßnahme ist, weil wir ganz besonders hohe Sicherheitsstandards bei Brücken haben."
Nachdem die Murbrücke gem. §2 Denkmalschutzgesetz derzeit unter Schutz steht, wurde nach einem Lokalaugenschein mit einem Vertreter des Landeskonservatoriats Steiermark im Februar 2007 um Entlassung des Objektes aus dem Denkmalschutz angesucht. Seitens des Bundesdenkmalamtes wurde nach Prüfung der übermittelten Unterlagen jedoch mitgeteilt, dass eine Erhaltung denkbar sei und keine weiteren baulichen Veränderungen erfolgen dürften.
Um exaktere Kenntnisse über die Betonqualität der bestehenden Murbrücke zu erlangen, wurde zur weiteren Beurteilung der Sanierbarkeit zwischen Bundesdenkmalamt und Landesstraßenverwaltung vereinbart, zusätzliche Materialprüfungen durch die TU Graz vornehmen zu lassen. Aufgrund dieses Prüfberichtes wurde seitens des Zivilingenieurbüros Kirsch-Muschitsch&Partner dringend empfohlen, „schwere Achslasten von der Brücke fernzuhalten, was nur durch ein generelles LKW-Fahrverbot mit einer Gewichtsbeschränkung auf 3,5 to Fahrzeuggewicht erreicht werden kann".
„Deshalb musste heute ein Fahrverbot für LKWs über 3,5 Tonnen erlassen werden. In der Zwischenzeit ist zu klären, ob aufgrund der neuen Erkenntnisse eine Entlassung aus dem Denkmalschutz möglich ist, um mit dem Neubau beginnen zu können. Mit dem Brückenneubau könnte bereits im Frühjahr 2008 gestartet werden", so Edlinger-Ploder.