B320: "Aarhus-Klage“ gegen das Land nicht erfolgreich
Bei der von den Bürgerinitiativen eingebrachten Klage wegen angeblicher Verletzung der Aarhus-Konvention [1] im Zuge der B320-Variantenuntersuchung zur „Variante Mitte" im Ennstal ist das Land Steiermark kürzlich in Genf freigesprochen worden. Alle Vorwürfe in Richtung falscher Informationspolitik, zu geringe Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten haben sich damit von höchster Ebene als haltlos erwiesen. Diese Tatsache muss von den Bürgerinitiativen zur Kenntnis genommen werden, vor allem im Sinne einer fortschreitenden sachlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema.
„Wir sind ausschließlich an zukunftsfähigen Verkehrslösungen interessiert, aber wenn bei der Umsetzung des geplanten niveaufreien Kreisverkehrs in Trautenfels mit den gleichen Argumenten Stimmung gemacht wird, dann drehen wir uns lediglich im Kreis, statt zu Ergebnissen zu kommen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit weist das beste Verkehrsaudit für dieses Projekt aus und dafür gebührt der Abteilung 18 in ihrer Teamarbeit und dem Projektleiter DI Thomas Waidgasser ausreichend Dank." so Verkehrslandesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder.
Dennoch müssen Aussagen wie „Der Widerstand wird gigantisch, dieses Projekt wird sicher nicht umgesetzt werden", ernst genommen werden, außerdem ist mit der Ski-WM 2013 ein enger Zeitplan vorgegeben.
„Auch wenn der niveaufreie Kreisverkehr für alle Fachleute die zukunftsweisendste Variante darstellt, werden wir wiederum andere Varianten bezüglich Umsetzungszeitraum genauer prüfen müssen. Eine sinnvolle Lösung ist nur die, die sich zeitlich bis zur WM realisieren lässt, alles andere kommt nicht in Frage", schließt Edlinger-Ploder.
[1] Erster völkerrechtlicher Vertrag der Wirtschaftskommission f. Europa [UNECE], der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt, basierend auf drei Säulen: Zugang zur Information, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren, Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.