B 20: Generalsanierung am Seeberg
Im letzten Jahr wurden in diesem Abschnitt die Seewiesenbachbrücke und drei Durchlässe saniert, ab heute wird auf der B 20, der Mariazellerstraße, nun die Baustelle eingerichtet, eine Woche später geht's dann richtig los. Der neue Verkehrslandesrat Anton Lang dazu: „Im Raum Turnau, in der Katastralgemeinde Seewiesen, wird am Fuße des Seeberges ein knapp vier Kilometer langer Abschnitt um rund 1,3 Millionen Euro generalsaniert." Das freut natürlich auch den regionalen Abgeordneten: „Als Bürgermeister ist es mir wichtig, dass die Infrastruktur in den einzelnen Ortsteilen der Marktgemeinde Turnau optimal erhalten bleibt. Die Generalsanierung der B 20 über den Seeberg ist diesbezüglich ein großartiges Projekt, für das ich mich beim zuständigen Verkehrslandesrat Anton Lang aufrichtig bedanken möchte", so Bürgermeister LAbg. Stefan Hofer.
Die Fahrbahn, der Asphaltaufbau zwischen km 99,85 und km 103,55, wird in zwei Fräsvorgängen saniert, wie Projektleiter Wolfgang Wiesler von der A 16, Verkehr und Landeshochbau, erklärt: „Zunächst wird die Deckschicht im Mittel fünf Zentimeter, die Tragschicht im Mittel zehn Zentimeter abgefräst. Danach wird der Unterbau 30 Zentimeter durchgefräst und mittels Zementstabilisierung erneuert." Die neue Tragschicht wird acht Zentimeter stark, die Deckschicht fünf Zentimeter. Zudem werden die bestehenden Granitrinnsale im gesamten Baufeld abgetragen und durch ein Asphaltrinnsal neu hergestellt. Wiesler: „Ferner wird in rund zehn Kehren das Stöckeplpflaster entfernt und durch einen Asphaltbelag ersetzt. Auch die Randleisten werden neu gesetzt." Die Haltestelle Seeberghof-Dullwitz bei km 103,5 wird zur Straßenmeisterei verlegt, die Haltestellen Abzweigung-Ort (Schuster) bei km 102,4 und Ottich bei km 101,0 werden für die Bauzeit aufgelassen.
Die Fertigstellung ist mit Ende August geplant. Während den Fräs- und Asphaltierungsarbeiten (in Summe ca. sechs Wochen) kommt es mittels Ampelregelung zu wechselweisen Anhaltungen. Die jeweiligen Sanierungsabschnitte betragen maximal einen Kilometer. Bei den Sanierungsarbeiten in den Kehren beträgt der Sanierungsabschnitt max. 200 Meter, und für das Abtragen und Erneuern der Randleisten wird der Abschnitt auf 50 Meter reduziert. Dadurch entsteht Wartepflicht bei Gegenverkehr.
20. Juni 2016