Sondertransporte

Fachabteilung 18E
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Fax: +43 (316) 877-3427
fa18e@stmk.gv.at

Die Ansuchen werden zur FA18C-STED weitergeleitet und hier von einem fachkundigen Sachverständigen nach den Gesamtabmessungen (Höhe, Breite, Länge und Gewicht) beurteilt. Aus dieser Beurteilung heraus erfolgt die Festlegung der Fahrtroute sowie der Auflagen für den Transport (z.B.: Brücken nur im Alleingang, in Brückenmitte oder mit max. 50 km/h bzw. Sperre von Gegenverkehrstunnels etc.). Fahrtrouten werden auf aktuelle Baustellen hin abgestimmt. Die Auflagen wurden österreichweit vereinheitlicht.
Richtlinien für die Beurteilung eines Sondertransports:
Die Beurteilung von Sondertransporten erfolgt in erster Linie nach dem Kraftfahrgesetz (KFG). Im Kraftfahrgesetz ist definiert, mit welchen Abmessungen ein Transport als Sondertransport gilt .
Jeder Transport, der die Gesamtabmessungen nach §4 des KFG überschreitet, gilt als Sondertransport und braucht eine gesonderte Genehmigung.
Beispiele (abhängig von der Art des Sondertransports):
- Höhe über 4,20 m
- Breite über 2,55 m
- Länge über 16,5 m
- Gesamtgewicht über 40 t
Es wird in erster Linie unterschieden, welche Gesamtabmessungen überschritten werden. Des weiteren nach:
- Achsgruppe
- des weiteren Schneepflüge, alle selbstfahrende Arbeitsmaschinen, welche die oben genannten Gesamtabmessungen überschreiten.

Tomberger Rudolf
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