Mehr Verkehrssicherheit durch bessere Beleuchtung!

Das Land Steiermark errichtet Straßenbeleuchtungsanlagen auf Landesstraßen wenn durch fehlende Ausleuchtung ein erhöhtes Unfallrisiko besteht und eine Senkung des Risikos in bestehenden Konfliktbereichen erzeilt werden kann. Konfliktzonen gemäß O-Norm O1051 können verordnete Schutzwege, Unfallhäufungsstellen Fahrbahnteiler etc. sein.

>>Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie

>>Richtlinie zur Festlegung der Beleuchtungssituation

 


 

 

 

Ansprechpartner Nachrüstung

Jöbstl Wolfgang

    EMail:wolfgang.joebstl@stmk.gv.at
    Telefon:+43 (316) 877-3873
    Fax:+43 (316) 877-2131

Ansprechpartner Neuplanung
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