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Grundverkehr - Allgemein

Ausschnitt Grundeinlöseplan

Wenn eine Straßenanlage neu gebaut, erweitert oder verlegt werden soll, ist es Voraussetzung, dass die dafür erforderlichen Grundflächen angekauft werden können. Dies geschieht im Allgemeinen nach folgendem Ablaufschema:

  • Grundeinlöseverfahren
  • Einlöseentschädigung
  • Endvermessung
  • Grundeinlöse - Endabrechnung

  • Bewertungsverfahren - Kurzübersicht 

 

Grundeinlöseverfahren

Die Straßenverwaltung nimmt Verhandlungen mit den Liegenschaftseigentümern auf, in denen die Bedingungen für den Verkauf der benötigten Liegenschaftsteile vereinbart werden. Der Grundankauf für den Straßenbau wird durch bestimmte gesetzliche Rahmenbedingungen geregelt, und die dazu notwendigen Behördenverfahren werden vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung,  Referat Verkehrsbehörde, geführt.

Einlöseentschädigung

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle werden Grundflächen nach dem Vergleichswertverfahren bewertet und bezahlt. Dazu werden aus dem Grundverkehr des freien Marktes vergleichbare Fälle herausgefiltert und wird daraus ein objektiv angemessener Ablösepreis ermittelt.
Darüber hinaus kommt es bei einem Straßenprojekt oft zur Durchschneidung, Verformung oder Verkleinerung eines Grundstückes. Das führt zu einem wirtschaftlichen Nachteil, der gesondert entschädigungsfähig ist. Wenn Bauteile (Gebäude, Einfriedungen, Platzbefestigungen) einzulösen sind, kann der Zeitwert - das sind die Herstellungskosten bezogen auf die Restnutzungsdauer - den angemessenen Preis ergeben.

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Endvermessung

Nach Fertigstellung eines Strassenbauprojektes, wird die neue Straßengrundgrenze festgelegt und es wird darüber ein grundbuchsfähiger Teilungsplan von einem befugten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen erstellt. Diese Endvermessung und die Durchführungsverfahren im Vermessungsamt und im Grundbuch werden von der Strassenverwaltung veranlasst und dienen der grundbücherlichen Richtigstellung der geänderten Eigentumsverhältnisse.

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Grundeinlöse - Endabrechnung

Die Differenz zwischen der laut Vermessung tatsächlich benötigten Fläche und der vor Baubeginn angekauften Fläche wird ermittelt und bewertet. Daraus ergibt sich der endgültige Gesamtkaufpreis und es erfolgt der entsprechende Zahlungsausgleich zwischen dem Liegenschaftseigentümer und der Straßenverwaltung.

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