Regionaler Mobilitätsplan Oststeiermark beschlossen

Seit dem Jahr 2016 werden in der Steiermark die bis zum Jahr 2011 erarbeiteten regionalen Verkehrskonzepte (RVK) überarbeitet und regionale Mobilitätspläne (RMP) erstellt. Diese dienen als strategische Grundlage für Investitionen und die Mittelverwendung aus dem Budget der Verkehrsabteilung. Auf Basis der steirischen Großregionen, der regionalen Entwicklungsprogramme (REPRO) und der prospektiven Regionalentwicklung, in enger Abstimmung mit der Regionalplanung (A17) und den regionalen EntscheidungsträgerInnen werden die Prioritäten für ein zukunftsfähiges Verkehrssystem auf regionaler Ebene festgelegt, die die Erreichbarkeiten und die Mobilität für alle Menschen der Steiermark sicherstellen.
Aufbauend auf den Festlegungen, die im vorhergehenden RVK getroffen wurden sowie auf den neuen Rahmenbedingungen und vorhersehbaren Entwicklungen im Bereich der Mobilität wurde im Herbst 2018 mit der Entwicklung des regionalen Mobilitätsplans für die Region Oststeiermark, für die Bezirke Hartberg-Fürstenfeld und Weiz begonnen.
Nach der heutigen Beschlussfassung der Landesregierung beschreibt Verkehrslandesrat Anton Lang die Schwerpunkte: „Natürlich Verkehrssicherheit, die Sicherstellung der Versorgung durch öffentliche Verkehrsmittel durch die Attraktivierung des Bahn- und Busverkehrs sowie die flächige Erschließung durch ein regionales `Mikro-ÖV´- System und die Einrichtung von multimodalen Knoten zur optimalen Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsmittel. Ebenso stellen die Attraktivierung des Radverkehrs in den dafür ausgewiesenen Potenzialräumen für den Alltagsradverkehr und unter Berücksichtigung des ,Masterplan Radtourismus Oststeiermark‘, die Instandhaltung der Landesstraßen entsprechend deren jeweiliger regionalen Bedeutung insbesondere für den Gütertransport, eine Abstimmung der Siedlungsstruktur auf den Zugang von öffentlichen Verkehrsmitteln und entsprechendes Mobilitätsmanagement wichtige Handlungsfelder dar."
Der finale Mobilitätsplan wurde am 1. Juli 2019 von der Regionalversammlung per Umlaufbeschluss mehrheitlich beschlossen.
12. September 2019