Ab 30. Mai startet Sanierung der Heinrichstraße

An zwei Wochenenden wird die Kreuzung am Glacis saniert

Voraussichtlich an zwei Juni-Wochenenden wird die Glacis-Kreuzung saniert.
Voraussichtlich an zwei Juni-Wochenenden wird die Glacis-Kreuzung saniert.© A16

Auf der B 72, der Weizer Straße, die in Graz als Heinrichstraße bekannt ist, startet morgen (30. Mai) eine Generalsanierung zwischen Geidorfplatz und Mozartgasse. „Im Zuge dieses Vorhabens wird auch die Kreuzung am Glacis saniert und das alte Straßenbahngleis entfernt. In Summe belaufen sich die Gesamtkosten auf rund 960.000 Euro", so Landesverkehrsreferent LH-Stv. Anton Lang.

Während der voraussichtlich achtwöchigen Bauzeit steht in der Heinrichstraße in beide Fahrtrichtungen jeweils ein Fahrstreifen zur Verfügung. Die Hauptarbeiten an der Kreuzung Glacis sollen an zwei Wochenenden (geplant 23. und 30. Juni) durchgeführt werden, je nach Baufortschritt sind „Nachtschichten" auch in der Heinrichstraße vorgesehen.

Stadt Graz und Land Steiermark wollen die Generalsanierung auch dazu nützen, entsprechende Adaptierungen in der Aufteilung der öffentlichen Flächen vorzunehmen, sprich stadtauswärts soll der rechte Parkstreifen dem Radverkehr in Form eines Fahrradstreifens zur Verfügung gestellt werden. Zudem sind ein stadteinwärtsführender, auf 3,50 Meter verbreiterter Busfahrstreifen mit Radnutzungsmöglichkeit und die Modernisierung (Barrierefreiheit) der Bushaltestelle „Mozartgasse" vorgesehen.

Nach einer Postwurfsendung (Informationsschreiben) und einem Informationsabend für AnrainerInnen am 20. April 2023 wurde die Abteilung 16 (Verkehr und Landeshochbau) von zahlreichen Anrainer:innen kontaktiert. Dabei wird mitunter der Standpunkt eingenommen, dass für diverse Maßnahmen zwingend ein Verfahren gemäß § 47 Landesstraßenverwaltungsgesetz (Straßenrechtsverfahren) einzuleiten und abzuführen sei. Referatsleiter Robert Rast von der A16: „Die geringfügigen Adaptierungsmaßnahmen vor allem in den Kreuzungsbereichen Villefortgasse, Goethestraße und Mozartgasse, die im Sinne der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich sind, sind aus unserer Sicht nicht straßenrechtspflichtig."

 

23. Mai 2023

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