FAQ´s
Was bedeutet Lärmschutz-Selbstbau?
Die Lärmschutzmaßnahme wird vom Land Steiermark für Sie kostenfrei geplant, die Bauabwicklung inkl. aller Verfahren liegt beim Förderungswerber.
Wann ist eine Wand eine Lärmschutzwand?
Sie darf keine Öffnungen haben und muss dicht sein.
Lärmschutzwände müssen den Schalldurchgang verhindern und eine ausreichende Schalldämmung (hohes Gewicht) aufweisen. Sie dürfen keine Öffnungen haben und dicht sein.
Wenn auf der gegenüberliegenden Seite Wohnhäuser stehen, darf sie den Schall nicht reflektieren und muss absorbierend ausgeführt werden. Auf Landesstraßen wird generell auf absorbierende Wände Wert gelegt.
Wie hoch muss eine Lärmschutzwand sein?
Sie muss ausreichend hoch sein und die Sicht auf die Straße unterbinden.
Wie lang muss eine Lärmschutzwand sein?
Sie muss entsprechend lang sein, um einen möglichst langen Abschnitt der Straßen abzudecken.
An welcher Stelle soll ich die Lärmschutzwand errichten?
Die Lärmschutzwand sollte möglichst nahe der Straße errichtet werden. Ist dies nicht möglich, sollte die Wand möglichst nahe dem Punkt errichtet werden, wo eine Lärmabsenkung beabsichtig ist.
Welche Bewilligungen brauche ich?
Bauvorhaben bzw. Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50m sind „anzeigepflichtig". Ab einer Höhe von 1,50m sind diese „anzeige- u. bewilligungspflichtig". Zuständige Behörde ist die jeweilige Stadt/Gemeinde.
Weiters ist eine Ausnahmegenehmigung (Bauverbotsbereich lt. Landesstraßenverwaltungsgesetz §24/ <- 15m vom äußeren Rand des Straßengrabens) bei der zuständigen Baubezirksleitung einzuholen.
Sollte das Bauvorhaben im Landschafts- oder Naturschutzgebiet liegen, ist auch hier eine entsprechende Genehmigung einzuholen.
Was kostet eine Lärmschutzwand?
Je nach Ausführung und Höhe der Eigenleistung betragen die Errichtungskosten ca. € 200,- bis € 300,-/m² und ist ebenfalls abhängig von den Materialien (verifizierte Lärmschutz-Materialien) und der aktuellen Marktlage.