Lärmschutz - Fenster

Das einzubauende Lärmschutzfenster muss ein Schalldämmmaß von mindestens 38 dB aufweisen und durch eine Fachfirma eingebaut werden. Zusätzlich wird der Einbau eines Schalldämmlüfters in Schlafräumen gefördert. Dieser Lüfter ermöglicht den Frischluftaustausch bei geschlossenem Fenster.
Fragen oder Ansuchen richten Sie bitte an:
Jöbstl Petra
EMail: | petra.joebstl@stmk.gv.at | |
Telefon: | +43 (316) 877-2393 | |
Fax: | +43 (316) 877-5579 |