Lärmschutz - Fenster
Einbau von Lärmschutz-Fenstern
Das einzubauende Lärmschutzfenster muss ein Schalldämmmaß von mindestens 38 dB aufweisen und durch eine Fachfirma ein-gebaut werden.
Zusätzlich wird der Einbau eines Schalldämmlüfters in Schlafräumen gefördert. Dieser Lüfter ermöglicht den Frischluftaustausch bei geschlossenem Fenster.
Förderung
Grundvoraussetzungen für die Errichtung von geförderten Lärmschutzmaßnahmen sind:
- Das betroffene Wohnobjekt muss an einer Landesstraße (B, L) liegen oder von einer solchen beschallt werden.
- Der betroffene Anrainer muss seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen, bzw. seit 10 Jahren Eigentümer sein. Im Falle einer Erbschaft erlischt diese 10-Jahresfrist.
- Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten werden.
Sollte diese Variante für Sie ansprechend erscheinen, bitten wir Sie unten verlinkten Antrag vollständig auszufüllen und uns - gemeinsam mit den im Antrag angeführten Unterlagen (Grundbuchsauszug, Meldebestätigung, etc.) - bevorzugt über E-Mail oder auch auf dem Postweg zukommen zu lassen.
>> Förderantrag LSF
Kontakt:
Petra Jöbstl
E-Mail: petra.joebstl@stmk.gv.at
Tel.: +43 (316) 877 2393