Lärmschutz- Wände
Die Errichtung eines Schallschirmes, wie z.B. Wand, Damm, etc. hängt vorrangig davon ab, ob sie technisch bzw. wirtschaftlich in einem vertretbaren Rahmen zu realisieren ist.
Da nicht nur das Wohnobjekt, sondern auch freie Flächen geschützt werden sollen, kommt diese Art des Lärmschutzes vorwiegend für Objekte mit Einfamilienhauscharakter zur Ausführung.
Planung
Im Rahmen einer Erhebung der Ist-Lärmsituation (generelle Lärmuntersuchung) wird die Möglichkeit auf die Ausführung einer Lärmschutzmaßnahme geprüft und im Bedarfsfall eine detaillierte Planung (Detaillärmschutzuntersuchung) der zu setzenden Maßnahmen durchgeführt.
Die Lärmschutzmaßnahme wird so dimensioniert, dass eine möglichst große Anzahl von Gebäuden (Fensteröffnungen) und genutzten Freiräumen vom Verkehrslärm geschützt werden.
Die Kosten für diese Planungen werden vom Land Steiermark getragen.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen sind:
- Das betroffene Wohnobjekt muss an einer Landesstraße (B, L) liegen oder von einer solchen beschallt werden.
- Der betroffene Anrainer muss seit mindestens 10 Jahren im betreffenden Objekt wohnen, bzw. seit 10 Jahren Eigentümer sein. Bei Erbschaft kommt diese 10-Jahresfrist nicht zu tragen.
- Die Lärmgrenzwerte müssen überschritten werden.
Errichtung
Für Siedlungen außerhalb des Ortsgebietes (50 km/h) erfolgt die Errichtung einer LS-Maßnahme ab min. 2 Wohnobjekten im Regelfall durch die Landesstraßenverwaltung ohne Kostenbeteiligung Dritter.
Aufgrund der Vielzahl von Förderwünschen ist jedoch bis zur Realisierung mit einer mehrjährigen Wartezeit zu rechnen.
Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit geschaffen, Lärmschutzwände in Eigenregie zu errichten und gefördert zu bekommen. Nähere Informationen finden Sie unter Lärmschutz-Selbstbau
Kontakt:
DI Nina Fank-Habe, BSc
E-Mail: nina.fank-habe@stmk.gv.at
Tel.: +43 (316) 877 4205