Mit Autostraße fallen an die 50 Zufahrten weg
In den nächsten drei Jahren soll die B68, Feldbacher Straße, zwischen km 5,6 und km 12,2 zu einer Autostraße ausgebaut werden. Mit dem heutigen Spatenstich im Raum St. Margarethen/Takern fällt der Startschuss für dieses so wichtige Projekt. Verkehrslandesrat Dr. Gerhard Kurzmann: „Mit dem Ausbau gelingt es, an die 50 Haus- bzw. Grundstückszufahrten auf die B68 innerhalb der rund 13 Kilometer aufzulassen, womit die Verkehrssicherheit natürlich enorm erhöht wird. Abgesehen davon, dass die Umbauvariante der Kreuzung Sulz noch nicht feststeht, werden die Gesamtkosten derzeit auf rund 3,6 Millionen Euro geschätzt."
Es wird also das bestehende Begleitsystem (Gemeindestraßen) verbessert und vervollständigt. Dabei soll auf der östlichen (Raab)Seite die überregionale Verbindung für den Langsamverkehr fließen, im Westen erfolgt die regionale Aufschließung der Grundstücke. „In Summe sind rund sieben Kilometer Begleitwege neu zu errichten. Zudem müssen einerseits die Brücken auf den Gemeindestraßen und Begleitwegen ertüchtigt, andererseits die bestehenden Kreuzungen in das Autostraßensystem integriert werden, was bei den meisten aber bereits der Fall ist", informiert Projektleiter Hannes Pichler von der A16 (Verkehr und Landeshochbau).
Keineswegs in das künftige Autostraßensystem integriert ist die Kreuzung Studenzen Nord, die rund 300 Meter Richtung Norden, Richtung Gleisdorf verschoben werden wird. Hier sind die Grundeinlösen für die Doppel-T-Kreuzung nahezu abgeschlossen. Die Grundstückszufahrten werden über Begleitwege aufgeschlossen, für das Siedlungsgebiet werden Lärmschutzwände errichtet. Pichler: „Die Zusammenstellung der Ausschreibungsunterlagen läuft auf Hochtouren. Wir gehen davon aus, dass wir heuer im Herbst vergeben und im nächsten Jahr bauen."
Für die Kreuzung Sulz, die ja als Unfallhäufungspunkt ausgewiesen ist, wurden vom Kurato-rium für Verkehrssicherheit alle nur erdenklichen Varianten geprüft. Aus heutiger Sicht scheint eine Unterführung sehr wahrscheinlich. Auf jeden Fall soll dieser kritische Punkt im Jahr 2017 umgebaut werden.
Autostraßen dürfen ja nur von Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h benützt werden. Demnach sind sie für Fußgänger, Fahr- und Motorfahrräder, Leicht-Kfz, Fuhrwerke, Reiter und Traktoren verboten. Und auf den damit verbundenen Sicherheitsaspekt verweist HR Mag. Karl Lautner, Leiter des Straßenerhaltungsdienstes: „Es ist ja bekannt, dass der inhomogene Verkehrsfluss hinsichtlich der Unfallhäufigkeit ein starker Auslöser ist. Mit der Verordnung einer Autostraße werden sowohl Verkehrssicherheit als auch Flüssigkeit und Leistungsfähigkeit erhöht."
26. Mai 2015