Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten
Ziel der Landesplanung ist der effizientere Budgetmitteleinsatz zur Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs. Aufgrund der EU-VO 1370/2007 und der nun erfolgten Anpassung der nationalen Gesetze ist eine Änderung bei der Leistungsbestellung und bei der Tarifbestellung erforderlich.
Auf Basis der bisherigen guten Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit den lokal ansässigen Verkehrsunternehmen innerhalb des Verkehrsverbundes Steiermark beabsichtigt das Land Steiermark, möglichst überall dort, wo dies rechtlich zulässig ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die bestehenden Konzessionäre weiterhin die Leistungen erbringen können.
Unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Möglichkeiten soll überall dort, wo nennenswerte Mittel von anderen Aufgabenträgern zur Finanzierung herangezogen werden, eine von diesen gewünschte Form der (Direkt-)Vergabe gewählt werden. Gleiches gilt - unabhängig von besonderen Finanzierungsbeiträgen der Eigentümer - bei Unternehmen im öffentlichen (Mit-)Eigentum von Gemeinden (sowie des Landes Steiermark selbst). Hier soll eine Eigenerbringung bzw. eine In-house-Vergabe erfolgen.
Ebenso sollen reine Schülerverkehre möglichst direkt vergeben werden, da diese Betriebsabwicklung erfahrungsgemäß am besten durch die lokal ansässigen Unternehmen möglich ist.
Im verbleibenden Regionalbusverkehr mit Bedeutung über den Schülerverkehr hinaus (das sind Linien mit landesplanerischem Interesse) sollen wettbewerbliche Verfahren zur Vergabe der Verkehrsdienste angewandt werden.
Notwendige Voraussetzung dafür ist die Bündelung dieser Kraftfahrlinien in einem verkehrsgeografisch zusammenhängenden Gebiet (Konzessionsbündel) sowie die Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten in diesem Gebiet. Als Stichtag für die Harmonisierung je Konzessionsbündel wurde in der Regel der auf die am längsten laufende Konzession mit landesplanerischem Interesse nächstfolgende Sommerferienbeginn gewählt.
Eine Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten war bereits im beschlossenen Gesamtverkehrskonzept 2008+ vorgesehen, konnte aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen jedoch nicht umgesetzt werden. Durch die nun erfolgte Novellierung von KflG und ÖPNRVG sind die rechtlichen Voraussetzungen gegeben und mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 21.5.2015 wird die Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten wieder aufgenommen.
Planungsinteresse des Landes:
Alle Buslinien der Steiermark sind in Linien mit bzw. ohne landesplanerisches Interesse mit hohem Gestaltungswillen eingeteilt (siehe Tabelle „Planungsinteresse des Landes").
Die Kategorisierung ist anhand eines einfachen Bewertungssystems mit Punkten durchgeführt worden. Die darin eingehenden Parameter sind:
- Kartenverkauf (< 100 verkaufte Verbund-Tickets pro Monat, > 100 verkaufte Verbund-Tickets pro Monat)
- Siedlungskern (Ziel von Mindestbedienung von 4 ganzjährigen Kursen (MO-FR) bei mehr als 500 Einwohnern in einem Siedlungskern)
- Kategorisierung nach Gesamtverkehrsprogramm (Hauptachse, suburbane Achse, regionale Ergänzungsachse, ...)
Die Linienzuordnung zu den Konzessionsbündeln sowie die Harmonisierungszeiten sind im Anhang 1 dargestellt.